Autohaus Sollath 06103 73 12 00

Kurt-Schumacher-Ring 18 • 63329 Egelsbach

SERVICE

Unfallschadenservice


Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert!

Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten, stehen Sie unter Umständen völlig unerfahren vor einer Vielzahl von Fragen und Problemen.
Wir geben Ihnen gerne erste nützliche Hinweise und empfehlen Ihnen neutrale Kfz-Sachverständige zur Bezifferung des Fahrzeugschadens sowie Fachanwälte für Verkehrsrecht zur Durchsetzung Ihrer kompletten Schadenersatzansprüche.

Unser Unfallschadenservice umfasst:
• Abschleppservice
• Vermittlung eines neutralen Gutachters (Haftpflichtfall)
• Terminabstimmung mit dem Gutachter Ihrer Versicherung (Kaskoschadenfall)
• Empfehlung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht
• Direkte Abrechnung der Reparaturkosten mit der Versicherung
• Erstellung von Kostenvoranschlägen
• Stellung eines Mietwagens
• Professionelle Instandsetzung Ihres Fahrzeuges, auch Richtarbeiten
• Durchführung von Lackarbeiten

Wenn Sie einen Unfall hatten, rufen Sie uns gleich an - wir helfen Ihnen!

HU / AU

Wenn an Ihrem Fahrzeug die Haupt- (HU) und Abgas- (AU) Untersuchung anstehen,
können Sie diese amtliche Prüfung* bequem bei uns durchführen lassen.

Termine:
• Abgasuntersuchung (AU)
• Hauptuntersuchung (HU*) immer Dienstags und Donnerstags ab 13:00 Uhr

*Die Durchführung der HU nach §29 StVZO erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation. Festpreis nicht gültig für Gasfahrzeuge.

Windschutzscheiben Reparatur

Unser Service für Sie:

Schnell, sicher und zuverlässig – damit Sie weiterhin den Durchblick behalten. Bei bestehender Teilkasko-Versicherung ist die Reparatur für Sie kostenlos*.

• Reparatur statt Austausch
• Schnell und zuverlässig
• Reparatur aller Fabrikate
• Reparatur ist bei Teilkasko für Sie kostenlos*
• Nur wenn notwendig: Schneller und kostengünstiger Austausch der Scheibe (bei Teilkasko-Versicherung fallen bei vielen Versicherungen nur die Kosten für die Selbstbeteiligung an)

Voraussetzung für die Reparatur der Scheibe:
• Der Schaden darf nicht größer als ein 1-€-Stück sein
• Der Schaden muss mindestens 10 cm vom Rand entfernt sein
• Der Schaden darf nicht im Sichtfeld des Fahrers liegen

*Die Reparatur wird von fast allen Versicherungen vollständig bezahlt – Teilkasko vorausgesetzt.